Kostenvoranschläge sind immer löschbar, ausser wenn der KV eine Akontozahlung beinhaltet.
Grund dafür: Wenn Sie im Kostenvoranschlag eine Zahl in den Einzahlungsschein unten schreiben (das Akonto also nicht 0.00CHF ist), kann Ihr Patient direkt den Einzahlungsschein zur Bezahlung des Akontos verwenden. Damit das Journal bei einem automatischen ESR-Abgleich (über die Funktion ESR Imports) verständlich bleibt, werden Kostenvoranschläge mit Akontozahlung ins Journal eingetragen:
Aus diesem Grund (damit nicht plötzlich eine unzuweisbarer Geldfluss in Ihrem Journal auftaucht) können Kostenvoranschläge mit Akonto nicht, sonst aber alle KVs gelöscht werden.